Gesetzliche Pflicht
Die Durchführung der Gefährdungsbeuteilung ist seit 2013 arbeitsschutzrechtliche Pflicht jedes Unternehmens.
Individuelle Empfehlungen
Das Ergebnis dient der zielgerichteten Auswahl von Folgemaßnahmen.
Kurzfristige Umsetzung
Unsere Experten setzen sich kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Psychische Gefährdungsbeuteilung (PsychGB) mit Körperwerft
Die Gefährdungsbeurteilung ist eine arbeitsschutzgesetzliche Pflicht: Seit Ende 2013 sind alle Unternehmen dazu verpflichtet die psychischen Belastungen, die sich aus der Arbeit ergeben, zu identifizieren. Durch die psychische Gefährdungsbeurteilung lassen sich gesundheitsfördernde Maßnahmen ableiten, umsetzen und auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung wird die Arbeitsumgebung untersucht, insbesondere folgende Themenbereiche:
- Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgabe – z.B. Handlungsspielräume, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme
- Arbeitsorganisation – z.B. Arbeitszeit, Arbeitsablauf, Kommunikation und Kooperation
- Soziale Beziehungen – mit Kolleginnen/Kollegen, Vorgesetzten
- Arbeitsumgebung – z.B. Faktoren wie Lärm oder Ergonomie am Arbeitsplatz
- Arbeitsformen – z.B. Telearbeit, befristete Arbeitsverhältnisse
Körperwerft führt die Analyse in Ihrem Unternehmen durch und erstellt die notwendigen Unterlagen. Aktuell finden die Analysen mittels Videokonferenz statt.